Privat versicherte Patienten, Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mit Zusatzversicherung oder Selbstzahler können bei Krankenhausaufenthalten so genannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
Grundlage hierfür ist ein Wahlleistungsvertrag, der zwischen Patient und Krankenhaus abgeschlossen wird. Insgesamt kann die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Wichtig ist, dass der Patient vorab prüft, welche Wahlleistungen seine Versicherung abdeckt, da er diese sonst selbst übernehmen muss.
